1.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Das Strafrecht gehört sicherlich zu den schillerndsten Rechtsgebieten, wie die oft reißerischen Berichterstattung der Medien oder auch Kriminalfilme und – bücher zeigen. Meine Tätigkeit ist hier entweder die Wahrnehmung Ihrer Interessen als Opfer einer Straftat oder die Verteidigung Ihrer Rechte als Beschuldigte(r). Ein gegen Sie gerichtetes Strafverfahren kann bereits beginnen, wenn Sie zunächst nur als Zeuge von der Polizei vernommen werden sollen, sich dann jedoch herausstellt, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft Sie auch als Täter ins Visier genommen hat. Nicht selten führt auch bereits die bloße Anwesenheit am Tatort dazu, dass Sie als Beschuldigte(r) von den Ermittlungsbehörden angesehen werden. Ein Strafverfahren ist oft mit den heftigsten Eingriffen in Ihr persönliches Leben verbunden. Dies reicht von polizeilichen Verhaftunen und Untersuchungshaft bis zu Durchsuchungen in Ihrer Privatsphäre oder ärztlichen Untersuchungen. Regelmäßig lassen sich hier gerichtliche Verfahren kaum vermeiden. Allerdings ist u.U. auch eine schnelle und kostengünstigere außergerichtliche Verfahrensbeendigung möglich. Im Falle eines Gerichtsverfahrens kann ebenfalls eine Abkürzung in Betracht kommen, soweit dies Ihren Interessen und Zielvorgaben entspricht. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in diesem Bereich ist die Vertretung von Opfern von Straftaten. Hier geht es darum, Sie im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren gegen den oder die Täter zu unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen dafür die Möglichkeit einer Nebenklage, also einer aktiven Beteiligung am Strafverfahren offen. Diese ermöglicht Opfern eine wesentlich aktivere Auseinandersetzung mit der erlittenen Straftat und deren Folgen. Zudem kann auch die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie Schmerzensgeld auch bereits im Strafverfahren erfolgen, was Ihnen die nochmalige, meist schmerzhafte und belastende Aufarbeitung des Erlebten in einem Zivilverfahren erspart. Durch meine Beratungstätigkeit für den Potsdamer Verein „Chill out e.V.“ habe ich beispielsweise Erfahrungen speziell im Bereich des Betäubungsmittelrechts. Bei der Vertretung von Opfern speziell rechtsextremer und rassistischer Gewalt arbeite ich eng mit dem Verein „Opferperspektive e.V.“ zusammen. 2. Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist sicherlich zuallererst Arbeitnehmerschutzrecht. Eine solch grundsätzliche Einordnung greift jedoch zu kurz, da die gesetzlichen Regelungen allein einen „Rahmen“ für die weiterhin geltende Vertragsautonomie von Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen. Wesentlich weiter gehen oft die tariflichen Regelungen, die möglicherweise in Ihrem Fall Anwendung finden. Die hier auftretenden Probleme sind sehr vielschichtig und reichen von der Zulässigkeit von Fragen des Arbeitgebers vor der Einstellung oder in einem Bewerbungsgespräch bis zu Fragen der Vergütung oder Zulagen.Der Regelfall einer juristischen Auseinandersetzung ist sicherlich die Kündigung eines Arbeitsvertrages. Hier ist es zwingend erforderlich schnell zu reagieren, da Sie bspw. als betroffener Arbeitnehmer binnen 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Zudem obliegen Ihnen strenge Meldepflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Es ist stets ratsam, vor der Unterzeichnung von Erklärungen und Verträgen einen Anwalt zu konsultieren. Dies gilt insbesondere für Aufhebungs- und Änderungsverträge. Die hiermit korrespondierenden steuer- und sozialrechtlichen Konsequenzen können immens sein. Im Falle eines Klageverfahrens besteht in der ersten Instanz außerdem die gebührenrechtliche Besonderheit, dass jede Partei ihre anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst zu finanzieren hat, soweit keine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. 3. Allgemeines Zivilrecht |