1. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Strafrecht gehört sicherlich zu den schillerndsten Rechtsgebieten, wie die oft reißerischen Berichterstattung
der Medien oder auch Kriminalfilme und – bücher zeigen. Meine Tätigkeit ist hier entweder die Wahrnehmung
Ihrer Interessen als Opfer einer Straftat oder die Verteidigung Ihrer Rechte als Beschuldigte(r). Ein gegen Sie
gerichtetes Strafverfahren kann bereits beginnen, wenn Sie zunächst nur als Zeuge von der Polizei vernommen
werden sollen, sich dann jedoch herausstellt, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft Sie auch als Täter ins Visier
genommen hat. Nicht selten führt auch bereits die bloße Anwesenheit am Tatort dazu, dass Sie als Beschuldigte(r)
von den Ermittlungsbehörden angesehen werden.
Ein Strafverfahren ist oft mit den heftigsten Eingriffen in Ihr persönliches Leben verbunden. Dies reicht von
polizeilichen Verhaftunen und Untersuchungshaft bis zu Durchsuchungen in Ihrer Privatsphäre oder ärztlichen
Untersuchungen. Regelmäßig lassen sich hier gerichtliche Verfahren kaum vermeiden. Allerdings ist u.U. auch
eine schnelle und kostengünstigere außergerichtliche Verfahrensbeendigung möglich. Im Falle eines
Gerichtsverfahrens kann ebenfalls eine Abkürzung in Betracht kommen, soweit dies Ihren Interessen und
Zielvorgaben entspricht.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in diesem Bereich ist die Vertretung von Opfern von Straftaten.
Hier geht es darum, Sie im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren gegen den oder die Täter
zu unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen dafür die Möglichkeit einer Nebenklage, also einer
aktiven Beteiligung am Strafverfahren offen. Diese ermöglicht Opfern eine wesentlich aktivere Auseinandersetzung
mit der erlittenen Straftat und deren Folgen. Zudem kann auch die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche,
wie Schmerzensgeld auch bereits im Strafverfahren erfolgen, was Ihnen die nochmalige, meist schmerzhafte
und belastende Aufarbeitung des Erlebten in einem Zivilverfahren erspart.
Durch meine Beratungstätigkeit für den Potsdamer Verein „Chill out e.V.“ habe ich beispielsweise Erfahrungen
speziell im Bereich des Betäubungsmittelrechts. Bei der Vertretung von Opfern speziell rechtsextremer
und rassistischer Gewalt arbeite ich eng mit dem Verein „Opferperspektive e.V.“ zusammen.


2. Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist sicherlich zuallererst Arbeitnehmerschutzrecht. Eine solch grundsätzliche Einordnung greift
jedoch zu kurz, da die gesetzlichen Regelungen allein einen „Rahmen“ für die weiterhin geltende Vertragsautonomie
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen. Wesentlich weiter gehen oft die tariflichen Regelungen,
die möglicherweise in Ihrem Fall Anwendung finden.
Die hier auftretenden Probleme sind sehr vielschichtig und reichen von der Zulässigkeit von Fragen
des Arbeitgebers vor der Einstellung oder in einem Bewerbungsgespräch bis zu Fragen der Vergütung oder
Zulagen.Der Regelfall einer juristischen Auseinandersetzung ist sicherlich die Kündigung eines Arbeitsvertrages.
Hier ist es zwingend erforderlich schnell zu reagieren, da Sie bspw. als betroffener Arbeitnehmer binnen 3 Wochen
Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Zudem obliegen Ihnen strenge Meldepflichten gegenüber
der Bundesagentur für Arbeit. Es ist stets ratsam, vor der Unterzeichnung von Erklärungen und Verträgen einen
Anwalt zu konsultieren. Dies gilt insbesondere für Aufhebungs- und Änderungsverträge.
Die hiermit korrespondierenden steuer- und sozialrechtlichen Konsequenzen können immens sein.

Im Falle eines Klageverfahrens besteht in der ersten Instanz außerdem die gebührenrechtliche Besonderheit,
dass jede Partei ihre anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst
zu finanzieren hat, soweit keine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

3. Allgemeines Zivilrecht

Dieses Tätigkeitsfeld deckt fast sämtliche Lebensbereiche ab. Ich selbst bearbeite insbesondere die Vertragsarten
Kaufrecht, Werkvertrags- und Baurecht, Verkehrszivilrecht und Maklerrecht. Die effiziente Durchsetzung Ihrer
Forderungen und Ansprüche steht hier regelmäßig im Mittelpunkt. Hierbei kann es um die Begleichung Ihrer
Rechnung durch Dritte oder um die Durchsetzung von Schadenersatz- oder Gewährleistungsrechten wegen
mangelhafter Leistungen Ihres Vertragspartners oder nach einem Verkehrsunfall gehen. Bei einem gesundheitlichen
Schaden kann Ihnen ein Schmerzensgeld zustehen.

Da Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen, kommt in jedem Abschnitt auch der Abschluss eines sachdienlichen
Vergleichs in Frage. Nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens gehört es zu meinen Aufgaben,
Ihren gerichtlich titulierten Anspruch schnell und erfolgreich durchzusetzen. Denn inzwischen bedeutet
ein Urteilsspruch zu Ihren Gunsten leider oft noch nicht, dass dieser vom Schuldner auch erfüllt wird.