Mein Profil

Auch wenn Statistiken Streitlust und Klagefreudigkeit der Menschen ausweisen und die Justiz von Überlastung spricht, die Hilfe eines Anwaltes werden Sie nur dann in Anspruch nehmen wollen, wenn Sie keinen anderen Ausweg sehen. Unser tägliches Leben wird von Gesetzen und Normen bestimmt, in deren Fallstricken wir uns schneller verstricken, als uns lieb sein kann. Und gerade dann ist es für Sie wichtig, dass Ihre Interessen umfassend und so schnell wie möglich vertreten und durchgesetzt werden.

Dies ist meine Aufgabe als Anwalt. Ich werde Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Ich verfüge über die juristische Kompetenz, Sie bestmöglich zu vertreten und Ihre Interessen wahrzunehmen. Dies kann ganz unterschiedlich aussehen. In manchen Fällen reicht es bereits aus, dass meine außergerichtliche Tätigkeit Ihr Anliegen durchzusetzen vermag. Nicht selten ist hierbei auch eine am Problem orientierte Einigung sinnvoller und führt auf kürzerem Wege zum Ziel. In anderen Fällen ist es jedoch unabwendbar, eine gerichtliche Entscheidung im Streitfalle herbeizuführen, welche unter Umständen sogar Jahre auf sich warten lässt. Grundsätzlich gilt für mich, mit Ihnen in jeder Lage das weitere Vorgehen abzustimmen, die Sach- und Rechtslage aufzuklären und auf etwaige Probleme und Konsequenzen hinzuweisen. Nach meiner Erfahrung stellen sich häufig im Laufe einer Mandatsbearbeitung auch völlig neue Fragen.

Diese sind naturgemäß bspw. im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber gänzlich andere als im Fall, dass Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben oder wiederum Opfer einer solchen geworden sind. Entscheidend für Sie ist jedoch immer die effektivste Vorgehensweise. Über Möglichkeiten und Chancen, Kosten und Risiken kläre ich Sie auf.

In der gemeinsamen Zusammenarbeit ist letztlich Ihre Entscheidung maßgeblich. Allerdings setzt eine solche immer voraus, dass ich mit Ihnen die Voraussetzungen hierfür erörtert und diskutiert habe, damit Sie die jeweilige Entscheidung auch treffen können. Dies kann die Frage der Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung (bspw. ein Bußgeldbescheid, ein Strafbefehl, zivilrechtliches Urteil) genauso betreffen, wie die Frage der Geltendmachung oder auch der Abwehr von vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen.

Für eine schnelle und erfolgreiche Bearbeitung Ihres Problems ist maßgeblich, dass unsere Zusammenarbeit vertrauensvoll ist und umfassend alle Fragen erörtert werden. Immer wieder ist es für den Laien schwer nachvollziehbar, wie umfangreich das Informationsbedürfnis eines Juristen im Zusammenhang mit einem zunächst scheinbar simpel gelagerten Anliegen sein kann. Dies erfordert jedoch sowohl die ggfls. erforderliche gerichtliche Tatsachenfeststellung, als auch der Abschluss einer umfassenden außergerichtlichen Einigung.

Regelmäßig beginnt ein Mandat mit einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei, welches Ihnen und mir auch einen Eindruck voneinander und Vertrauen schaffen soll. Zunächst prüfe ich die Rechtslage Ihres Anliegens, um die möglichen Vorgehensweisen zu ermitteln. Hierüber informiere und berate ich Sie, damit Sie gemeinsam mit mir dann entscheiden können, ob und wie Sie weiter vorgehen möchten. Für den Fall, dass für Ihr Anliegen keine Erfolgsaussicht besteht, bin ich auch verpflichtet, Sie hierüber aufzuklären.

Für Ihre Vertretung und Beratung stehe ich Ihnen mit meinen Mitarbeiterinnen und im Bedarfsfalle auch kooperierende Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. Ich arbeite mit meiner Kanzlei in einer Bürogemeinschaft mit 6 weiteren Kollegen zusammen, welche auch andere Rechtsgebiete bearbeiten. Dieses breite fachliche Angebot ermöglicht es, auch korrespondierende Rechtsprobleme Ihres Anliegens kompetent zu berücksichtigen.